Präanalytik
Probenannahme
Institut für Humangenetik, Universitatsklinikum Regensburg,
Bauteil D3, Raum 5.05
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 7.30 – 14:00 Uhr
Probenversand an folgende Adresse:
Universitätsklinikum Regensburg
Institut für Humangenetik
Probenannahme Bauteil D3, Raum 5.05
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
D-93053 Regensburg
Probenentnahme
Vor der Entnahme einer Primärprobe müssen die Ratsuchenden entsprechend nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgeklärt worden sein und dies mit Unterschrift bestätigen.
Wichtig!! Bitte kennzeichnen Sie alle Proben mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Datum der Probenentnahme. Unbeschriftetes Probenmaterial wird gemäß den Vorgaben der zuständigen Fachgesellschaften und unseres QM-Systems verworfen, da in diesem Fall eine Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.
Mengen und Lagerung der Proben für die molekulargenetische Untersuchung:
Aus Qualitätsgründen bevorzugen wir für unsere molekulargenetischen Untersuchungen EDTA-Blut, dies muss jedoch nicht nüchtern abgenommen werden.
Probenversand
Die Zusendung der Proben sollte, wenn möglich, nur am Wochenanfang und bei Raumtemperatur erfolgen. Die Proben müssen in einer festen Verpackung befördert werden, die vor Bruch schützt und das Auslaufen verhindert. Der Primärbehälter (i. d. R. EDTA-Monovette) sollte in einer Sekundärverpackung mit Aufsaug-Vlies verschickt werden. Um ein sicheres Versenden der Probe zu gewährleisten, empfehlen wir die Proben in einer Transportbox für biologische Stoffe mit dem Aufkleber UN 3373 zu befördern.
Um die molekulargenetische Untersuchung durchführen zu können, müssen uns eine von Ratsuchenden unterschriebene Einverständniserklärung für die Untersuchung sowie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anforderungsformular der verantwortlichen ärztlichen Person zwingend vorliegen und sollten idealerweise bereits mit der Probe versendet werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine molekulargenetische Untersuchung erst durchführen können, wenn die Kostenübernahme und die Einverständniserklärungen zu GenDG und DGVSO vorliegen. Wir bitten deshalb bei gesetzlich versicherten Ratsuchenden um die Zusendung eines gültigen Überweisungsscheins für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung 10.